Mietkauf
Der Mietkauf beinhaltet einen Mietvertrag zur käuflichen Erwerbung einer Mietsache unter der Berücksichtigung der Miete vereinbarten Preis. Findet diese Erklärung Anwendung so wird von einem Kaufvertrag gesprochen. In den meisten Fällen ist der Mietpreis überhöht, zum einem weil der Mieter zum Kauf angeregt werden soll, zum anderen weil mit dem Gebrauch des Hauses auch ein Wertverlust zu verzeichnen ist. Bereits bei Abschluss von einem solchen Mietkaufvertrag wird der Käufer durch die mögliche Finanzierung angereizt, bei einem Sofortkauf ist diese Möglichkeit ausgeschlossen. Nach Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum an den jeweiligen Käufer über.
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