Leasingsonderzahlung
In den meisten Fällen wird bereits bei Abschluss eines Leasingvertrages eine Leasingsonderzahlung vereinbart. Wird diese Einmalzahlung zu Vertragsbeginn relativ hoch angesetzt, so führt das zu einer Verringerung der Leasingraten. In der Regel können die Anschaffungskosten des Leasingobjektes durch den Leasinggeber mit einem geringen Aufwand finanziert werden. Ist die Wertentwicklung bzw. der Verzehr des Leasingobjektes schwer abzuschätzen, dann wird eine Leasingsonderzahlung vom Leasinggeber verlangt.
Somit ist die Leasingsonderzahlung eine gewisse Sicherheit gegen mögliche Risiken. In der Bilanz führt der Leasingnehmer die Leasingsonderzahlung als aktiven Rechnungsposten auf. Grundsätzlich wird dieser jährlich nach der linearen Verteilung auf die Leasinglaufzeit gewinnmindernd aufgelöst. Vom Leasinggeber wird die Leasingsonderzahlung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt. Im Fall das der Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig fristlos, so wird die Leasingsonderzahlung nicht zurückgezahlt. Denn diese gehört in voller Höhe zu dem Amortisationsanspruch.
Somit ist die Leasingsonderzahlung eine gewisse Sicherheit gegen mögliche Risiken. In der Bilanz führt der Leasingnehmer die Leasingsonderzahlung als aktiven Rechnungsposten auf. Grundsätzlich wird dieser jährlich nach der linearen Verteilung auf die Leasinglaufzeit gewinnmindernd aufgelöst. Vom Leasinggeber wird die Leasingsonderzahlung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt. Im Fall das der Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig fristlos, so wird die Leasingsonderzahlung nicht zurückgezahlt. Denn diese gehört in voller Höhe zu dem Amortisationsanspruch.
Unsere Empfehlung
Newsletter
Ratenkredit-Anbieter.de Newsletter informiert
über: