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Leasingraten



In der Regel werden Leasingraten monatlich gezahlt. Leasingraten werden fällig, für eine angepachtete Mobilie bzw. Immobile. Grundsätzlich sind solch anfallenden Leasingraten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer voll absetzbar. Ein weiterer Vorteil kann sich ergeben, wenn ein hoher Einstandspreis des Leasinggebers, dazu führt das für den Leasingnehmer geringere Raten fällig werden. Jedoch müssen die Leasingraten auch dann bezahlt werden, wenn der Leasingnehmer das geleaste Objekt nicht nutzt. Werden Leasingverträge zwischen Privatkunden und Unternehmen geschlossen, so können diese im Gegensatz zu den Unternehmen, ihre Leasingraten nicht steuerlich geltend machen.
 

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