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Leasinggeber



Leasing bezeichnet eine spezielle Form der Finanzierung von Investitionsgütern. Hierbei überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen bestimmten Gegenstand zur Nutzung. Dafür muss der Leasingnehmer ein bestimmtes Entgelt bezahlen. Die Formen der Leasingarten richten sich nach dem Leasinggeber. Ist der Leasinggeber auch der Hersteller des Leasingobjektes, so handelt es sich hierbei um ein direktes Leasing. In der Regel ist eine solche Leasingart eher unüblich. Ist der Leasinggeber eine rechtlich selbstständige Leasinggesellschaft, so handelt es sich um ein indirektes Leasing. Hierbei finanziert der Leasinggeber das Leasingobjekt dem Leasingnehmer vor. Der Gewinn für den Leasinggeber errechnet sich aus den in Rechnung gestellten Finanzierungskosten. Somit nimmt der Leasinggeber die Stelle von einem Finanzinstitut ein. Wird der Leasinggegenstand dem Leasinggeber rechtlich und auch wirtschaftlich als Eigentum anerkannt, so wird er ihm auch steuerlich zugerechnet.
 

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