Kassenkredit
Der Kassenkredit bezeichnet eine Darlehensform. Diese spezielle Form dient zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit im öffentlichen Kassenwesen. Bei einem solchem Kredit werden fehlende finanzielle Mittel bereitgestellt. Die fehlenden finanziellen Mittel, ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Kassentätigkeit. Der Kassenkredit wird nur von speziellen Vergebern gewährleistet. Voraussetzung für einen solchen Kassenkredit ist eine so genannte Kreditermächtigung durch das Haushaltsgesetz bzw. die bestehende Haushaltssatzung. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen Kassenkredite nicht gewährt werden. Für eine solche Kreditart werden auch öffentliche Gelder bzw. Steuern verwendet. Der Bewilligungszeitraum beträgt jeweils ein Jahr und dient dem Budget einer Gemeinde oder einer Ortschaft.
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