Insolvenz
Kann der Schuldner aus Mangel an Zahlungsmitteln seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen, so beschreibt dieser Vorgang eine Insolvenz. In der Umgangssprache wird die Insolvenz auch als Zahlungsunfähigkeit bezeichnet. Die Insolvenzverordnung besagt das eine Insolvenz gegeben ist, wenn der Schuldner die Zahlung seiner Verbindlichkeiten einstellt. So ist die Einstellung der Zahlungen von Verbindlichkeiten laut Insolvenzverordnung der Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine gewisse Quote bereinigt nach dem Vorliegen des Insolvenzverfahrens alle ausstehenden Verbindlichkeiten. Arbeitnehmer haben im Fall der Insolvenz Anspruch auf Insolvenzgeld.
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