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Inkasso



Der Einzug von bestimmten Forderungen, meist handelt es sich um Geldforderungen, wird mit Inkasso bezeichnet. Grundsätzlich stammt der Begriff Inkasso aus dem Finanzierungsbereich der Betriebswirtschaftslehre. Eine solche Rechtsdienstleistung ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Das jeweilige Landesgericht ist für die Zulassung wie auch Überwachung zuständig. So gibt es drei verschieden Tätigkeitsformen, zum einen kann man ein Inkassounternehmen zum Einzug der Forderungen beauftragen, oder die Abtretung der Forderung an das Inkassounternehmen zum Einzug wie auch die Vollabtretung. Bei einer so genannten Vollabtretung kauft das Inkassounternehmen die Forderung. Die Vergütung zwischen Inkassounternehmen und Auftraggeber ist frei verhandelbar. Jedoch muss man sich an die Vergütungsordnung halten, so dass die Vergütung nicht sittenwidrig oder wucherisch sein darf. Meist gibt es eine Erfolgsprovision wenn der Forderungseinzug betrieben wird und die Forderung bereits tituliert ist. In der Regel erfolgt bei einem Inkassounternehmen der Forderungseinzug durch schriftliche Aufforderungen, Ratenzahlungsangeboten bzw. persönliche Besuche.

 

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