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Importkredit



Der Importkredit bezeichnet eine Außenhandelsfinanzierung. Hierbei gewährt das Kreditinstitut einen Kredit für die Zeit zwischen dem Eingang der waren und der Bezahlung der Waren durch den Abnehmer. Für die Bank ist die Ware die geforderte Sicherheit. Damit überträgt der Kreditnehmer dem Kreditgeber bis zur vollständigen Geschäftsabwicklung eine so genannte Sicherungsübereignung. In dem Moment, in welchem die Zahlung an den Verkäufer erfolgte, erhält die Käufer die gesamte Warenlieferung zur freien Verfügung bzw. Verarbeitung zurück. Deshalb muss in dem vereinbarten Kreditvertrag das Zahlungsziel genau definiert sein. Auch der geforderte Betrag an Geld muss als konkrete Summe genannt werden. Vereinbarungen, welche das Handelsgeschäft betreffen, können zusätzlich vereinbart werden. Waren, welche deutsche Unternehmen für die Produktion benötigen, müssen auch bezahlt werden. Hierfür wird in der Regel nicht das Vermögen des Betriebes herangezogen, sondern die so genannten Importkredite.

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