Haftungskredit
Der Haftungskredit zählt zu den speziellen Kreditformen. Bei einem solchen Kredit wird der Kredit nicht in der herkömmlichen Geldform sondern bargeldlos durch den Kreditgeber gewährt. Grundsätzlich ist es bei dem Haftungskredit so, dass der Kreditgeber eine Verpflichtung eingeht, die Schuldsumme bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers abzugelten. In solch einem Fall übernehmen die Kreditinstitute im Auftrag des jeweiligen Bankkunden eine Haftung zur Rückzahlung der Kredite gegenüber Dritter. So werden von dem Kreditgebenden Institut, sämtliche Forderungen eines Kunden gegenüber dem Gläubiger, für die im Vertrag festgehaltene und vereinbarte Haftungssumme, übernommen. Dieser Fall tritt ein, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist und die zu begleichenden Forderungen offen bleiben. In der Fachsprache bezeichnet man den Haftungskredit auch mit Avalkredit. Die Zinssätze liegen bei einem solchen Haftungskredit weitaus niedriger als bei herkömmlichen Krediten. Dem Kunden werden die Zinssätze in voller Höhe abgefordert.
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