Haftungsfreistellung
Benötigt ein Existenzgründer einen Kredit von einer Bank, verfügt selber aber über wenig oder gar keine Sicherheiten um diesen Kredit genügend abzusichern, so kann er einen Antrag auf Haftungsfreistellung einreichen. Von Seiten des Kreditinstitutes kann dann solch eine Haftungsfreistellung gewährt werden. In der Regel aber ist es für Existenzgründer schwer geeignete Kredite zu bekommen, denn auf Grund fehlender Sicherheiten gelten Sie als nicht kreditwürdig. Meist werden den Existenzgründern aus dem Programm der staatlichen Banken die so genannten Existenzgründerkredite angeboten. Durch eine Haftungsfreistellung tragen bei einer Insolvenz während der Kreditlaufzeit sowohl die Hausbank wie auch die Förderbank den Verlust zu denen im Vertrag vereinbarten Konditionen.
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