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Grundpfandrecht



Grundpfandrecht bezeichnet eine Grundstücksbelastung. Bei einem solchem Pfandrecht dient ein Gebäude oder auch Grundstück als finanzielle Sicherheit. Das Grundpfandrecht umfasst weiterhin die Grundschuld, die Hypotheken sowie die Rentenschuld.

Zwischen dem Begünstigten und dem Grundstückseigentümer wird mit einem solchen Vertrag eine Vereinbarung mit rechtlicher Grundlage geschaffen. Voraussetzung für den Abschluss eines solchen Vertrages ist die eine staatliche Bewilligung. Diese Bewilligung geschieht durch das Eintragen in das jeweilige Grundbuch. Mit einer solchen Belastung des Grundstückes verpflichtet sich der Grundstückseigentümer wenn nötig eine Zwangsvollstreckung zu akzeptieren.

Das Grundpfandrecht übernimmt hier die Verwendung als Sicherung des Kredites. So ist der Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung berechtigt aus dem Grundstück Geldsummen einzubehalten. In der Regel bevorzugt man die Besitzer von Grundpfandrechten in ihrer Stellung. So spricht man in der heutigen Zeit von einer Grundschuld und nicht von einer Hypothek.
 

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