Großkredit
Übersteigt ein Kredit einen bestimmten Prozentsatz (zurzeit 10%) des Eigenkapitals des Kreditgebers, so wird dieser spezielle Kredit als Großkredit bezeichnet. Für die aktuelle Berechnung werden die vorhandenen Kleinkredite zusammengefasst. Weiterhin ist das Kreditinstitut verpflichtet einen Großkredit der Evidenzzentrale der Bundesbank anzuzeigen. Die Vergabe eines Großkredites ist durch das Kreditwesengesetz an zahlreiche Bestimmungen gebunden. Unter anderem unterscheidet man ob der Kreditgeber einen breit gefächerten Eigenhandel betreibt oder ob eine bestimmte Kreditobergrenze erreicht wird. In einigen Fällen ist es sogar notwendig anzugeben wofür der beantragte Kredit verwendet wird. Weiterhin muss in der Regel für die Vergabe von einem Großkredit ein Beschluss der Geschäftsleiter vorliegen.
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