Sie sind hier: ratenkredit-anbieter.de > Informationen > Lexikon > Gläubiger Donnerstag, den 17. Mai 2012

Gläubiger



In der Finanzwelt wird der Gläubiger auch als Leistungsnehmer, Kredit- bzw. Geldgeber bezeichnet. Grundsätzlich aber kann man zwischen Teilgläubiger, Gesamtgläubiger und Mitgläubiger differenzieren. Solch ein Gläubiger ist in der Regel davon überzeugt, dass der Schuldner die in Anspruch genommene Schuld oder Leistung wieder erstatten kann.

Laut dem Schuldrecht wird derjenige mit Gläubiger Bezeichnet, der ein oder auch mehrere Ansprüche gegenüber dem Schuldner hat. Somit entsteht laut rechtlicher Beziehung ein so genanntes Schuldverhältnis. In einigen Fällen hat der Schuldner gleich mehrere Gläubiger. Diese Gläubiger bezeichnet man dann als Gruppe der Gläubiger. Mit der Zwangsvollstreckung, vollstreckt der Vollstreckungsgläubiger den vollstreckbaren Titel. Der Schuldner wird dann zum Vollstreckungsschuldner mit einem vollstreckbaren Titel.

Kommt es zum Insolvenzverfahren so werden die Interessen bzw. die Ansprüche der Gläubiger gemeinsam vertreten. Die Gläubigerversammlung tritt in diesem Fall als Hauptorgan auf. Dieses Organ trifft in den wichtigen Fragen die Entscheidungen der Insolvenzverfahren. Weiterhin kann auch der Insolvenzverwalter zum Einsatz kommen. Dieser hat die Aufgabe das Verfahren zu überwachen und gegebenenfalls zu unterstützen.
 

Anzeigen





Newsletter


Ratenkredit-Anbieter.de Newsletter informiert
über:


- Aktuelle Finanzthemen
- Staatliche Förderungen
- Kreditzinsen - Kreditkarten
- Kostenlose Girokonten
abbonieren!