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Girokonto



Für die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, benötigt der Bankkunde ein so genanntes Girokonto. Bei solch einem Konto wird tagaktuell das Soll bzw. das Haben in laufender Rechnung geführt.

Grundsätzlich ist es dem Kunden möglich über das Girokonto Aktivitäten wie zum Beispiel Überweisungen, Daueraufträge oder auch Lastschriften durchzuführen. In der Heutigen Zeit stellen die Banken für diese Tätigkeiten Automaten in der Selbstbedienung zur Verfügung. Auch dass Online Banking ist eine Möglichkeit solche Tätigkeiten durchzuführen.

Ein Girokonto kann zu jeder Zeit ohne jegliche Kündigungszeiten, sowohl von der Bank als auch vom Kunden aufgelöst werden. Laut dem Zentralen Kreditausschusses sollte das Girokonto einem jeden Bürger zur Verfügung gestellt werden, wobei angestrebt wird dass dieses Konto im Haben geführt wird. Für die Eröffnung eines solchen Kontos ist die Vorlage von einem Personalausweis erforderlich, womit die Identitätsprüfung durchgeführt wird. Nimmt der Kunde den Dispositionskredit in Anspruch so werden relativ hohe Überziehungszinsen fällig.
 

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