Garantiekredit
Der Garantiekredit auch als Bankgarantie bezeichnet ist ein Kredit bei welchem das Kreditgebende Institut ein Zahlungsversprechen in schriftlicher Form abgibt. Dieses schriftliche Zahlungsversprechen beinhaltet wann bestimmte Zahlungen zu leisten sind und wann die von den Vertragspartnern festgelegten Bedingungen erfüllt bzw. nicht erfüllt werden. Das Kreditinstitut leistet somit eine Garantie zur Entschädigung bis zu einem in dem Vertrag festgeschriebenen Betrag.
Anwendung findet der Garantiekredit sowohl im Inland als auch im Ausland. Besonders bei Auslandsgeschäften wird der Garantiekredit als Sicherungsinstrument verwendet. Die vorhandenen Garantien sind jedoch nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich hierbei nur um schuldrechtliche Verträge, den Inhalt legen die Vertragspartner in der Regel selbst fest.
Anwendung findet der Garantiekredit sowohl im Inland als auch im Ausland. Besonders bei Auslandsgeschäften wird der Garantiekredit als Sicherungsinstrument verwendet. Die vorhandenen Garantien sind jedoch nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich hierbei nur um schuldrechtliche Verträge, den Inhalt legen die Vertragspartner in der Regel selbst fest.
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