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Bürge



Der Gewährleister einer Bürgschaft wird als Bürge bezeichnet. Solch eine Bürgschaft wird mit einem Bürgschaftsvertrag festgehalten, dies ist ein verpflichtender Vertrag. Grundsätzlich setzt eine Bürgschaft genügend Kapital des Bürgen voraus, so muss auch der Bürge über genügend Bonität verfügen. Somit verpflichtet sich der Bürge für sämtliche Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Somit sichert sich der Gläubiger durch die Verantwortung des Bürgen ab. In den meisten Fällen ist der Dritte ein Darlehensnehmer bzw. ein Gläubiger der Bank. Ein Bürger kann zu jeder Zeit in Anspruch genommen werden.
 

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