Avalkredit
Der Avalkredit wird auch als Bürgschaftskredit bezeichnet. Bei einem solchen Kredit übernimmt ein Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Solche Bankbürgschaften werden in der Regel von Behörden und privaten Unternehmungen verlangt. Somit treten die Bank bzw. der Avalgeber als Bürge ein. Dies hat ein Dreiecksgeschäft zur Folge, Partner dieses Geschäfts sind der Unternehmer, der Kunde und die dazugehörige Bank. In vielen Fällen übernimmt die Hausbank die Haftung. Solche Avalkredite werden in der Regel nicht nur kurz- und langfristig sondern auch unbefristet ausgestellt. Das Kreditinstitut stellt somit kein Geld für den Kunden zur Verfügung.
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