Sie sind hier: ratenkredit-anbieter.de > Informationen > Lexikon > Anzahlung Samstag, den 04. Februar 2012

Anzahlung



Die erste Rate eines Ratenvertrages wird mit dem Begriff Anzahlung bezeichnet. Der Käufer verpflichtet sich anhand eines meist schriftlichen Vertrages, einen bestimmten Anteil der Gesamtsumme an den Verkäufer als Anzahlung zu leisten. Meist beinhaltet die Anzahlung einen höheren Betrag als die darauf folgenden Raten. Jedoch bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Eine Anzahlung ist sehr häufig bei Werksverträgen üblich. Grundsätzlich dient die Anzahlung als Schutzfunktion bei einem Kaufgeschäft. In einigen Fällen kann eine Anzahlung sogar zwingend notwendig sein.

Anzeigen





Newsletter


Ratenkredit-Anbieter.de Newsletter informiert
über:


- Aktuelle Finanzthemen
- Staatliche Förderungen
- Kreditzinsen - Kreditkarten
- Kostenlose Girokonten
abbonieren!